Das Gesetz vom 23. August 2023 über das interkulturelle Zusammenleben sieht vor, dass in jeder Gemeinde eine „beratende Kommission, zu deren Aufgaben das interkulturelle Zusammenleben aller in der Gemeinde wohnenden und arbeitenden Personen gehört“, gebildet wird.
Diese Kommission hat folgende Aufgaben:
- Prioritäten und mögliche Schwierigkeiten zu identifizieren, die im Bereich des interkulturellen Zusammenlebens auf kommunaler Ebene auftreten ;
- die Gemeinde bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen und Aktivitäten zu unterstützen, die das interkulturelle Zusammenleben fördern ;
- den Zugang zu Informationen, zu Bürgerbeteiligung und zum Vereinsleben zu
erleichtern ; - den Dialog, den interkulturellen Austausch und das gegenseitige Verständnis zwischen allen Bewohnern der Gemeinde zu fördern ;
- auf die Einhaltung der Werte des interkulturellen Zusammenlebens zu achten und insbesondere das Bewusstsein zu schärfen für und Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und jeglicher Form von Diskriminierung umzusetzen ;
- die Gemeindevertreter für den Obersten Rat des interkulturellen Zusammenlebens zu wählen.
Die kommunalen Kommissionen für interkulturelles Zusammenleben sind entscheidende Partner, wenn es um das interkulturelle Zusammenleben auf lokaler Ebene geht. Sie spielen eine wichtige Rolle als Vermittler zwischen Nicht-Luxemburgern und Luxemburgern, Nicht-Luxemburgern und lokalen Politikern sowie zwischen Politikern auf lokaler und nationaler Ebene.
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Kommunikationstipps für die Kommissionen für interkulturelles Zusammenleben
Grafikcharta für die Kommissionen für interkulturelles Zusammenleben
Wenn Sie das CCVEI-Logo erhalten möchten (verschiedene Formate verfügbar), wenden Sie sich bitte an die Abteilung Interkulturelles Zusammenleben: gemengen.zesummeliewen@fm.etat.lu