Antrag auf Beitritt zum Gemengepakt vum interkulturellen Zesummeliewen
Herzlichen Glückwunsch an Ihre Gemeinde oder Ihren Gemeindeverbund zu Ihrer Entscheidung, dem Gemengepakt vum interkulturellen Zesummeliewen beizutreten!
Der Gemengepakt wird zwischen dem Minister und einer Gemeinde oder einem Gemeindeverbund unterzeichnet und trägt zur Umsetzung des interkulturellen Zusammenlebens auf kommunaler Ebene bei. Der Gemengepakt hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren und ist verlängerbar.
Der Gemengepakt:
- trägt zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für interkulturelles Zusammenleben bei;
- basiert auf einem partizipativen Prozess zur Identifizierung und Festlegung der auf kommunaler Ebene umzusetzenden Ziele und Maßnahmen;
- ermutigt die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger, deren Arbeitsplatz sich in der Gemeinde befindet, dem Bürgerpakt beizutreten und an den im Rahmen des Programms angebotenen Modulen teilzunehmen
- definiert einen schrittweisen Prozess und legt einen Umsetzungszeitplan fest
- legt messbare Indikatoren zur Bewertung seiner Umsetzung fest.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Zusammenleben des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen.
Anna KIRSCH
Tél.: 247-65772