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Am 20. Juli 2023 hat die Abgeordnetenkammer das Gesetz über das interkulturelle Zusammenleben und zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit verabschiedet.

Der neue Text ersetzt den im Gesetz von 2008 verankerten Ansatz der „Integration“ durch ein umfassenderes Konzept, das die Vielfalt unserer Gesellschaft besser widerspiegelt, nämlich das des „interkulturellen Zusammenlebens“. Das neue Gesetz, dem eine umfassende öffentliche Konsultation vorausgegangen war, enthält eine umfassende Neufassung der Instrumente des interkulturellen Zusammenlebens und hebt das geänderte Gesetz vom 16. Dezember 2008 über die Integration von Ausländern im Großherzogtum Luxemburg auf.

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